Grundsteuerreform
Was jetzt zu tun ist
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.
Wir bieten unseren Mandanten auch in diesen Fragen professionelle Unterstützung. Lassen Sie die Feststellungserklärungen für Ihren Grundbesitz durch unser Steuerbüro erledigen. Wir kennen das komplexe Regelwerk und erstellen Ihre Feststellungserklärung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bundes- bzw. Ländermodelle innerhalb des vorgegebenen Abgabezeitraums. Wir informieren Sie individuell über den weiteren Ablauf.